Die gesetzliche Krankenversicherung ist einer der fünf Bereiche der sozialstaatlichen Versicheung. Bei der GKV handelt es sich um ein Solidarprinzip mit grundsätzlich fest vorgegebenem Versicherungsschutz. Besser verdienende Versicherte subventionieren damit Leistungen für schlechte verdienende Arbeitnehmer.
Alternativ zur GKV können Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze sowie Selbständige und Freiberufler einer privaten Krankneversicherung beitreten.
Private Krankenversicherung heißt:
- Top-Schutz - Komfort-Schutz - Basis-Schutz - Kompakttarife für Arbeitnehmer - Tarife für Beihilfeberechtigte ( Beamte ) - Tarife für Heilberufe
Es gibt aber auch für normale Arbeitnehmer private Zusatzversicherungen in vielen Bereichen, z.B.:
- Zahnzusatz - Krankentage - und Krankenhaustage-Geld - Heilpraktiker - Heilmittel und Brille - ambulante und stationäre Zusätze - Pflegeergänzungen